Impfpflicht für Pflegepersonal in Deutschland

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Abgeordnete im Deutschen Bundestag haben über den Gesetzentwurf zur Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen abgestimmt, um die 4. Welle des Coronavirus zu brechen. Der Antrag wurde mit 571 zu 80 Stimmen bei 38 Enthaltungen angenommen. Die Novelle des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung wird dem Bundesrat, dem Oberhaus des Parlaments, zugeleitet. Wird es hier angenommen, wird es der Unterschrift von Präsident Frank-Walter Steinmeier zur Verabschiedung vorgelegt. Daher müssen die Beschäftigten im Gesundheitswesen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Neben Ärzten können auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte je nach Ausbreitung des Virus und um die Impfgeschwindigkeit zu erhöhen, zeitlich begrenzt impfen. Nachtclubs, Bars und Restaurants können in kritischen Situationen geschlossen werden. Während Großveranstaltungen verboten werden, werden Fußballspiele ohne Zuschauer ausgetragen.

DIESE IMPFUNG IST ERFORDERLICH

Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der vor zwei Tagen sein Amt angetreten hatte, sagte, es sei inakzeptabel, dass einige Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen immer noch nicht geimpft seien. Minister Lauterbach sagte: „Diese Impfpflicht ist notwendig, weil es absolut inakzeptabel ist, dass Menschen nach der zweijährigen Epidemie unnötigerweise in Anstalten sterben. Das können wir nicht hinnehmen.“

Der deutsche Gesetzgeber bereitet sich darauf vor, in den kommenden Wochen einen anderen Gesetzentwurf zur Impfpflicht zu diskutieren, der für alle gelten soll.

In den letzten 24 Stunden wurden im Land 61 Tausend 288 neue Fälle entdeckt, während 484 Menschen starben. In dem Land, in dem die Gesamtzahl der Fälle auf 6 Millionen 423 000 520 gestiegen ist, wurden 104 000 996 Menschenleben gekostet.

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