Europarat diskutiert Kavala

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Obwohl es viele EGMR-Urteile gibt, die von EG-Mitgliedern nicht umgesetzt werden, liegt der Schwerpunkt des Ministerkomitees auf dem Fall Kavala in der Entscheidung des Gerichts, dass Artikel 18 der Europäischen Konvention verletzt wurde zu Menschenrechten (EMRK) zur Einschränkung von Rechtsbeschränkungen. Entscheiden sich zwei Drittel der 47 Mitgliedstaaten gegen Ankara, wird ein Verletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Danach kann es einige Sanktionen geben. Die Anzahl der Stimmen, die erforderlich ist, um diesen Prozess zu blockieren, beträgt 16.

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